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Filmen bei Punktspielen

Hier findest du Links zu interessanten TT-Videos der Foren-Mitglieder.
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  1. Die Einwilligung der in den Videos gezeigten Spieler zur Veröffentlichung muss existieren.
  2. Nur der Threadersteller darf in SEINEM Thread weitere Videos einstellen.
  3. Dein Video präsentierst du mit dem Betreff 'Username / Namen o. Nickname der gezeigten Spieler'
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Filmen bei Punktspielen

BeitragMo 24. Feb 2014, 12:30

Auszüge aus Gesetzestexten und unserer BTTV WO und eine email mit knappen antworten vom BTTV

Hallo,
immer mal wieder kommt es bzgl. Videoaufnahmen während eines offiziellen Mannschaftsspieles zu Diskussionen.

Neulich zum Beispiel weigerte sich ein Spieler, sein Einzel gegen mich zu bestreiten, wenn ich die Videocam nicht ausmachen würde.
Meine Versicherung, dass ich nicht veröffentlichen würde, nutzten nix. Er machte den Vorschlag, dass ich nur mich filmen solle
( Kamera neben den Tisch und nur in meine Richtung filmend …. )

Nachdem es dadurch zu einer Verzögerung kam und sich die anderen Spieler durch die Diskussion sich gestört fühlten, lenkte ich ein und
verzichtete auf die Aufnahme.

Wie ist das nun ?
- Darf ich auf (m)eine Aufnahme bestehen ? JA!
- Wenn er deshalb nicht antritt … wie wird das Einzel gewertet ? MUSS Staffelleiter ENTSCHEIDEN; GRUNDLAGE FÜR EIN NICHTANTRETEN IST M.E. NICHT GEGEBEN.
- Dürfte ich auch veröffentlichen ? JA, aber nur im Bezug auf dieses Spiel (nicht Fake oder Lächerlichkeitsausschnitt oder Nahaufnahme etc. – vgl. „Berichterstattung“ erlaubt)

Ich kann gerne auf die eine oder Aufnahme verzichten. Dieser Spieler formulierte jedoch seinen Einspruch derart
herausfordernd und leicht aggressiv, dass ich annehmen musste, er wollte mich damit vor dem Spiel bereits provozieren.

Ein klärende Stellungnahme vom Verband an alle Vereine wäre hier sicherlich angebracht. DIE WO GIBT ALLES HER

_______________________________________________________________
Quelle: BTTV Wettspielordnung B 1.2

http://www.bttv.de/fileadmin/bttv/media ... /WO_A5.pdf


„Die Spielberechtigung eines Spielers kann immer nur für einen Verein (Stammverein)
erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist die
Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein. Der Nachweis erfolgt über die Bestätigung
des Vereins und des Spielers auf dem Formular zur Beantragung bzw.
zum Wechsel der Spielberechtigung. Dem Spieler steht es frei, Mitglied weiterer
Vereine zu sein, für die er aber keine Spielberechtigung besitzt.
Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen
des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt
- sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen
gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden.
- sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen
Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung
über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden.
- dass er die Vorgaben der Anti-Doping-Ordnung des DTTB, die Zuständigkeit…..“



__________________________________________________


kleiner ausflug ins kunsturhebergesetz
hab mich gerade mal wegen dem filmen während des spiels umgeschaut. im prinzip darfst du das spiel aufnehmen. sobald du es aber online stellst, brauchst du die einwilligung der personen, die sich auf dem video befinden, sonst kannst du dich strafbar machen. § 22 KunstUrhG „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
falls du das nicht öffentlich machen willst:
Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu messen. Dabei ist eine Gesamtabwägung nötig, bei der auch die Ausnahmen von § 23 KunstUrhG zu berücksichtigen sind. Der Bundesgerichtshof formuliert es so: „Ob und in welchem Umfang bereits die Fertigung derartiger Bilder rechtswidrig und unzulässig ist oder aber vom Betroffenen hinzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer unter Berücksichtigung aller rechtlich, insbes. auch verfassungsrechtlich geschützten Positionen der Beteiligten durchgeführten Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden.“ Es gibt mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen.
Tue es oder tue es nicht. Es gibt kein Versuchen. [Meister Yoda]
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MaikS

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Re: Filmen bei Punktspielen

BeitragMo 24. Feb 2014, 13:03

Der Verband mag es zwar erlauben, wenn der "Betroffene" klagen würde, würde er, grade bei Veröffentlichung, allerdings imho recht bekommen.
Einer unserer Abwehrer hatte in Hude gesagt, er möchte nicht gefilmt werden, man hat sich dann ohne großes Aufheben dann darauf verständigt, dass seine Spiele nicht veröffentlicht werden.
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Variatio

Re: Filmen bei Punktspielen

BeitragMo 24. Feb 2014, 13:18

verteidigerle hat geschrieben:Neulich zum Beispiel weigerte sich ein Spieler, sein Einzel gegen mich zu bestreiten, wenn ich die Videocam nicht ausmachen würde. Meine Versicherung, dass ich nicht veröffentlichen würde, nutzten nix.

Ist ein schwieriges Thema - das weiss ich auch von meiner Photo-Taetigkeit. Selbst das Ablichten ohne Veroeffentlichung ist kritisch, ganz unabhaengig davon, was in der WO steht. Im Zweifel sollte das Persoenlichkeitsrecht ueber einer etwaigen andersartigen impliziten Zustimmung stehen.

Daher frage ich grundsaetzlich immer nach, und wenn jemand nicht aufgenommen werden will, diskutiere ich da auch nicht gross herum. Zumal ich mittlerweile ganz froh bin, da ich dann nicht so viel zurecht schneiden muss - da hab' ich gerade noch einen grossen Stapel an Videos auf der TODO-Liste, die ich noch nicht bearbeitet hab. ;)
Link: Mein Youtube-Kanal
Material A: BBC X-Fusion TC, Nimatsu Zerberus 0,5mm, BTY Dignics 09c 1,9mm, 172g
Material B: BBC X-Fusion TC, Spinlord Leviathan OX, Donic Blue Grip V1 1,9mm, 159

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Defensiv-Anti

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Re: Filmen bei Punktspielen

BeitragDi 25. Feb 2014, 15:35

MaikS hat geschrieben:Der Verband mag es zwar erlauben, wenn der "Betroffene" klagen würde, würde er, grade bei Veröffentlichung, allerdings imho recht bekommen.

Er würde Recht bekommen, obwohl er bei der Beantragung der Spielberechtigung sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Filmaufnahmen erklärt hat?
Kann ich ja kaum glauben...

Diesen oben zitierten Passus unterschreibt explizit jeder, der eine Spielberechtigung oder den Wechsel dergleichen beantragt. Datum, Unterschrift. Zugestimmt.
Viel mehr Rechtssicherheit geht doch gar nicht in meinen Augen?!


EDIT: Da z.B. im Wechselformular. Fettgedruckt: http://www.bttv.de/fileadmin/bttv/media ... antrag.pdf
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Variatio

Re: Filmen bei Punktspielen

BeitragDi 25. Feb 2014, 16:06

Defensiv-Anti hat geschrieben:Diesen oben zitierten Passus unterschreibt explizit jeder, der eine Spielberechtigung oder den Wechsel dergleichen beantragt. Datum, Unterschrift. Zugestimmt.
Viel mehr Rechtssicherheit geht doch gar nicht in meinen Augen?!

Es koennte beispielsweise sein, dass der entsprechende Passus ganz einfach ungueltig ist. Derartige Faelle gibt es beispielsweise in Mietvertraegen, wo man sich selbst nach einer vollzogenen Unterschrift nicht alles gefallen lassen muss, beispielsweise in Bezug auf turnusmaessige Renovierungen.
Wenn ein Gericht feststellt, dass der Passus einen zu weitreichenden Einfluss in die Persoenlichkeitsrechte (eigenes Bild, ...) darstellt, dann ist es ziemlich egal, ob man ihn explizit oder implizit unterschrieben hat.

Eine zweite Moeglichkeit koennte sein, dass der Unterschreibende einem Irrtum bzgl. des Objekts (oder so) unterliegt, er sich also plausibel und erfolgreich darauf berufen kann, dass aus dem Passus nicht klar wird, dass er sich von jedem x-beliebigen (*) filmen lassen darf.

Eine dritte Moeglichkeit waere, dass man sich als Abgelichteter auf das "im Zusammenhang mit der Berichterstattung" bezieht und feststellt, dass eine Veroeffentlichung bei Youtube eben KEINE Berichterstattung ist, selbst wenn sich auf irgendeiner Homepage ein Spielbericht zu diesem Spiel befindet. Insbesondere kann ein Youtube-Video auch ohne jeglichen Kontext in eine Seite eingebunden werden, so wie hier im Forum - es ist also moeglich, das Video komplett von der Berichterstattung zu trennen. Und DEM hat der Abgelichtete mit seiner Unterschrift nicht zugestimmt.

Wunderschoen finde ich uebrigens, dass im Falle der Unrechtmaessigkeit von privaten Aufnahmen bei Widerspruch des Abgelichteten der Filmer einem ERLAUBNISTATBESTANDSIRRTUM unterliegt. Auf Deutsch: "Der Filmer unterliegt dem Irrtum, dass er die Erlaubnis habe, den entsprechenden Tatbestand (Filmen) auszufuehren"
Grandiose Woerter haben diese Juristen ... :)

Ich bin aber kein Jurist, und das obige ist vermutlich in der Terminologie ein wenig falsch, daher alles ohne Garantie. ;)


(*) Hand auf's Herz: Wer unter den Filmern (verteidigerle, ich, ...) verbindet seine Aufnahmen mit einer Berichterstattung, die einen solchen Namen auch verdient? Zaehlt ein kleiner Bericht auf Facebook oder auf der Vereins-Homepage als Berichterstattung? Wie macht man dem Abgelichteten a priori glaubhaft klar, dass man eine solche Berichterstattung beabsichtigt?
Zuletzt geändert von Variatio am Di 25. Feb 2014, 16:21, insgesamt 2-mal geändert.
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Defensiv-Anti

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Re: Filmen bei Punktspielen

BeitragDi 25. Feb 2014, 16:15

OK, deinen Einwand verstehe ich.

Müsste der Gefilmte für Rechtsklärung dann den Filmenden "verklagen" oder den Verband, der diesen möglicherweise ungültigen Passus im Vertrag hat?
Die Frage ist für einen der gerne filmt ja nicht unwichtig.
Stichwort: "Wenn du nicht gefilmt werden willst, verklag doch den Verband..." ;)
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