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Ich bin kein großer Forenschreiber, sondern lese lieber all die interessanten Beiträge. Aber nun muss ich hier doch mal ein Thema aufwerfen.
Zur Vorgeschichte: Vor 4 Jahren (!) nahm ein Spieler aus unserer Mannschaft an einem großen Turnier teil. Einer seiner Gegner fragte den OSR, ob sein Schläger in Ordnung sei, woraufhin der OSR nach einer kurzen Sichtprüfung dieses (offenbar vorschnell) verneinte und auf die Zulassungsliste verwies, die er jedoch nicht dabei hatte. Der Spieler wurde damals nicht disqualifiziert oder ähnliches und spielte das Turnier zu Ende (allerdings ohne großen Erfolg). Ein Nachweis, dass sein Schläger angeblich nicht zulässig war, wurde also nie erbracht.
Nun fand am letzten Wochenende wieder ein großes Turnier statt mit demselben OSR. Und jetzt kommt es: es wurde kein einziger Schläger geprüft, außer der unseres Mannschaftskamerads (sein Schläger wurde dann auch als zugelassen eingestuft; im übrigen beschränkte sich die Prüfung am Spieltisch allein auf die Übereinstimmung mit der Zulassungsliste). Begründung des OSR: damals sei sein Schläger ja nicht zulässig gewesen (was ja jedoch nie nachgewiesen wurde).
Frage: Darf der OSR sich einfach nach Gutdünken jemanden herausgreifen, den er z.B. nicht leiden kann? Kein Gegner hatte am Wochenende an seinem Schläger etwas auszusetzen und deshalb den OSR eingeschaltet. In 20 Jahren Tischtennis hatte unser Kamerad sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Und auch in den vergangenen 4 Jahren wurde sein Schläger kein einziges Mal bemängelt (bei Senioren-WM und -EM, Verbandsveranstaltungen, Oberligaeinsätzen etc., obwohl dort immer geprüfte SR waren, z.T. sogar Internationale SR).
Wir haben mit unserer Mannschaft lange darüber diskutiert. In den TT-Regeln A 4.8 ist abschließend aufgezählt, wem der Spieler den Schläger zeigen muss: nur seinem Gegner und dem (Tisch-) SR. Der OSR entscheidet nur dann abschließend, wenn das Spielmaterial strittig ist (also wenn Gegner oder Tisch-SR Zweifel haben, TT-Regeln B 3.1.2.10).
Und in den Richtlinien zur Schlägerkontrolle (RzSk) ist unter 4.6 geregelt, dass der OSR zu Beginn der Veranstaltung über die Durchführung von Schlägertests informiert (was nicht geschah). Dort ist auch von Stichproben die Rede (also mehrere und nicht nur einer), und Stichproben müssen bekanntlich zufällig sein und nicht gezielt ausgewählt.
Darüber hinaus haben wir nirgends gefunden, dass der OSR von sich aus ohne Anlass prüfen dürfte. Unserem Verständnis nach war diese gezielte Prüfung also gar nicht zulässig. Oder haben wir eine Regel übersehen?
Bitte keine Vermutungen oder "Bauchgefühle", sondern nur konkrete Regeln, Auslegungsrichtlinien oder Präzedenzfälle (z.B. Urteile von Sportgerichten oder so).
Vielen Dank!
Zur Vorgeschichte: Vor 4 Jahren (!) nahm ein Spieler aus unserer Mannschaft an einem großen Turnier teil. Einer seiner Gegner fragte den OSR, ob sein Schläger in Ordnung sei, woraufhin der OSR nach einer kurzen Sichtprüfung dieses (offenbar vorschnell) verneinte und auf die Zulassungsliste verwies, die er jedoch nicht dabei hatte. Der Spieler wurde damals nicht disqualifiziert oder ähnliches und spielte das Turnier zu Ende (allerdings ohne großen Erfolg). Ein Nachweis, dass sein Schläger angeblich nicht zulässig war, wurde also nie erbracht.
Nun fand am letzten Wochenende wieder ein großes Turnier statt mit demselben OSR. Und jetzt kommt es: es wurde kein einziger Schläger geprüft, außer der unseres Mannschaftskamerads (sein Schläger wurde dann auch als zugelassen eingestuft; im übrigen beschränkte sich die Prüfung am Spieltisch allein auf die Übereinstimmung mit der Zulassungsliste). Begründung des OSR: damals sei sein Schläger ja nicht zulässig gewesen (was ja jedoch nie nachgewiesen wurde).
Frage: Darf der OSR sich einfach nach Gutdünken jemanden herausgreifen, den er z.B. nicht leiden kann? Kein Gegner hatte am Wochenende an seinem Schläger etwas auszusetzen und deshalb den OSR eingeschaltet. In 20 Jahren Tischtennis hatte unser Kamerad sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Und auch in den vergangenen 4 Jahren wurde sein Schläger kein einziges Mal bemängelt (bei Senioren-WM und -EM, Verbandsveranstaltungen, Oberligaeinsätzen etc., obwohl dort immer geprüfte SR waren, z.T. sogar Internationale SR).
Wir haben mit unserer Mannschaft lange darüber diskutiert. In den TT-Regeln A 4.8 ist abschließend aufgezählt, wem der Spieler den Schläger zeigen muss: nur seinem Gegner und dem (Tisch-) SR. Der OSR entscheidet nur dann abschließend, wenn das Spielmaterial strittig ist (also wenn Gegner oder Tisch-SR Zweifel haben, TT-Regeln B 3.1.2.10).
Und in den Richtlinien zur Schlägerkontrolle (RzSk) ist unter 4.6 geregelt, dass der OSR zu Beginn der Veranstaltung über die Durchführung von Schlägertests informiert (was nicht geschah). Dort ist auch von Stichproben die Rede (also mehrere und nicht nur einer), und Stichproben müssen bekanntlich zufällig sein und nicht gezielt ausgewählt.
Darüber hinaus haben wir nirgends gefunden, dass der OSR von sich aus ohne Anlass prüfen dürfte. Unserem Verständnis nach war diese gezielte Prüfung also gar nicht zulässig. Oder haben wir eine Regel übersehen?
Bitte keine Vermutungen oder "Bauchgefühle", sondern nur konkrete Regeln, Auslegungsrichtlinien oder Präzedenzfälle (z.B. Urteile von Sportgerichten oder so).
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