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Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

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bamboole

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Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragDi 15. Okt 2013, 15:02

Angesichts eines mir zufällig in die "Hände gefallenen" Beitrags http://www.talkteria.de/forum/topic-191656.html stellt sich mir die Frage, was die TT-Regeln / und die WO vorsehen, wenn ein Gegenspieler das Spielgerät seines Gegners vorsätzlich zerstört und spielunfähig macht.

Man stelle sich ein Szenario vor, in welchem ein Spieler durch die vermeintlich oder tatsächlich nachbehandelten GLN seines Gegners nach dem Eingangsdoppel so genervt ist und mit einem wütenden "ich reiß dir jede Noppe einzeln raus" vor dessen Einzel vom Schläger reißt / oder mit dem Fingerdruck eine Reihe poröser Noppen ausbricht. Der Betroffene kann mit seinem Schläger, der ja wegen des großflächigen Noppenverlusts nun nicht mehr den Bestimmungen entsprecht, nicht mehr weiterspielen, hat evtl. keinen baugleichen oder eingespielten Reserveschläger -bei Noppis eher eine Utopie ;) - und gibt das Spiel kampflos ab oder verliert diese nach Fortsetzung mit dem Schläger eines Teamkollegen. Am Ende geht das gesamte Mannschaftsspiel verloren. Was nun?

Sicherlich wird man als Verein gegen die Wertung Protest einlegen und den Übeltäter benennen. Doch was geschieht, wenn die Partie z.B. 4:9 verloren ging und der geschädigte Spieler nur 1 Einsatz gehabt hätte?

Unzweifelhaft ist, dass es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung handelt. Um Regress etc. muss sich das Sportgericht nicht zwangsweise kümmern, da diese Ansprüche auch zivilrechtlich geregelt werden können. Dem Spieler dürfte wohl auch ein Verfahren vor der Sportsgerichtsbarkeit seines Bezirks / Region drohen. Dürften die ihn aber wegen dieser offensichtlichen Unsportlichkeit auch sperren - besonders pikant, wenn seine Beschuldigung rechtmäßig war, was aber nach den letzten Urteilen juristisch schwer beweisbar ist. Selbstjustiz dürfte man ihm nicht durchgehen lassen und ihn irgendwie sanktionieren - aber auf welcher Grundlage (reicht da unsportliches Verhalten alleine aus und was sind die "Straftarife" für Sachbeschädigung des Spielgerätes und wo nachzulesen?)

Die Möglichkeit, dass ihm der Geschädigte oder sein Team noch in der Halle vor die Backen hauen, kalkuliere ich mal ein und wäre begründet, hilft aber sportlich nicht weiter. WO bedeutet nun mal nicht "Watschn Ordnung". :evil:

Wie verhält es sich aber mit der Wertung? Die Anzahl der abgeschenkten / verlorenen Spiele mit fremden Spielgerät hat ja keinen entscheidenden Einfluß auf die Team-Niederlage. Auch mit dem gewonnen Spiel hätte das Gesamtergebnis sich nicht relevant verändert - als dass die Partie gewonnen worden wäre. Man kann natürlich mit dem psychologischen Effekt und zusätzlicher Demotivation argumentieren, dass die Aufregung wegen des Eklats ein besseres Spielergebnis verhindert hätte. Ein regulärer Einzelsieg hätte in der gesamten Mannschaft neue Kräfte freigesetzt etc.

Auch zu klären wäre die generelle Erlaubnis und Verpflichtung, einen Ersatzschläger einzusetzen. Bei versehentlicher Beschädigung, z.B. Tischtreffer, ist das ja möglich. Nun wurde der Schläger vorsätzlich durch eine andere Person beschädigt (könnte ja auch ein aufgebrachter Zuschauer sein). Darf der Betroffene dies dann auch - und wäre er überhaupt verpflichtet, das Spiel mit einem Ersatzschläger wieder aufzunehmen?

Welche Sanktionen könnte es für das Team und den Verein geben?

Können die Mitspieler in "Sippenhaft" genommen werden, sofern sie
a) keinen Einfluß auf die Aktion hatten, weil es unangekündigt verlief und schnell geschah
b) dies sahen, aber nicht versuchten, ihren Teamkollegen davon abzuhalten

Könnte der Verein haftbar gemacht werden, sofern er
a) den Zuschauer nicht daran hinderte / hindern konnte, auf diese Weise ins Spiel einzugreifen und dadurch den Spielverlauf massiv zu stören
b) Was geschieht, wenn der Zuschauer keinem Verein als Fan zuzuordnen ist, bzw. dies vom Heimverein bestritten wird

Punktabzug, Zwangsabstieg, Ordnungsstrafe, Sperrung des Spielers, Hallensperre, Geisterspiel (ist ja im TT fast die Regel) wären ja vorstellbare Sanktionen.

Kann der Verein gewungen werden, den entstandenen Schaden, z.B. den Belag und "Schmerzensgeld" zu erstatten?

Sicherlich ein konstruierter Fall, doch Fanatiker gibt es immer wieder und so etwas ist in der heutigen TT-Praxis leider nicht auszuschließen... 8-) Es könnte ja auch durch die gegnerische Mannnchaft "versehentlich" beim Vorbeigehen eine klebrige oder heiße Flüssigkeit auf dem Schläger landen oder sonst wie "mechanisch" unbrauchbar gemacht werden, z.B. durch eine herunterfallende Wasserflasche oder eine unachtsam abgestellte Sporttasche. Das würde die Sache zusätzlich verkomplizieren

Hat jemand Ähnliches erlebt und gibt es dazu Präzedenzfälle, die man irgendwo nachlesen kann oder Urteile, die sich auf WO oder eine Entscheidung einer Spruchkammer stützen? Falls es keine Regelung gibt, wäre da evtl. eine Lücke im Regelwerk, die zu schließen wäre.
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Cogito

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Re: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragDi 15. Okt 2013, 15:54

Oh Mann, ,was machst du das kompliziert :klatsch: .

1. Alle Einzel ab dem betroffenen Spieler sowie das evtl. Schlussdoppel werden als gewonnen gewertet. Schließlich hat der Gegner ja mutwillig dessen Einsatz verhindert.
2. Er muss Schadensersatz leisten.
3. Eventuelle Sportstrafen wegen grob unsportlichen Verhaltens.

Das ist doch überhaupt nicht diskutabel !
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Re: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragDi 15. Okt 2013, 16:18

Man könnte beim Auswärtsspiel auch alle Netze/Dreisternbälle zerstören oder gleich die Gegner krankenhausreif prügeln. Mit dem Luftgewehr die Glühbirnen in der Halle zerschießen oder eine Stunde vor Spielbeginn die Hallentür der gegnerischen Mannschaft zuschweißen.

Wie wird das gewertet?

Kann man einem über 80jährigen zumuten, durchs Fenster einzusteigen, weil die Hallentür zugeschweißt ist? Diese Frage lässt mir keine Ruhe.
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bamboole

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Re: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragDi 15. Okt 2013, 16:24

Die aufgeführten Punkte 2 und 3 sind vom Grundsatz her schon klar. Einer muss zahlen, der Übeltäter wird irgendwie bestraft. Nur gibt es hierzu im Regelwerk klare Aussagen und "Belege", wie das insbesondere bei 1) zu handhaben ist?

Bei klaren Regeln müsste dann auch nicht darüber diskutiert werden. :)
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Coxeroni

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Re: AW: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgerä

BeitragDi 15. Okt 2013, 17:54

Sonst habt ihr keine Sorgen? :-D
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arrigo

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Re: AW: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgerä

BeitragDi 15. Okt 2013, 19:38

:mrgreen: :thumpsup:
Coxeroni hat geschrieben:Sonst habt ihr keine Sorgen? :-D
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Re: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragDi 15. Okt 2013, 21:03

Wie wärs mit ner Ordensverleihung ?
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bamboole

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Re: Mutwillige Beschädigung eines gegnerischen Spielgeräts

BeitragMi 16. Okt 2013, 23:08

Gibt es doch schon, den Materialzerstörerorden:
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