Im TT-News Forum habe ich die These gelesen, es sei per se gar nicht verboten eine glatte Noppe zu spielen, sondern es käme viel mehr im Einzelfall auf die Umstände an, wie diese Noppe glatt geworden sei. Das klingt erst einmal verrückt. Jeder *weiß* doch, dass glatte Noppen verboten wurden. Wie kann man denn daran zweifeln?
Eine nähere Betrachtung scheint mir dennoch reizvoll:
Meiner Kenntnis nach gibt es genau drei schriftlich festgehaltene Stellen in der großen ITTF Bürokratie, die man auf die Oberfläche der Noppen beziehen kann:
1. Stelle eins sind die Zulassungskriterien für neue Beläge. Dort ist der allseits bekannte Grenzwert für die Oberflächenreibung festgelegt. Ein Noppenbelag mit weniger Reibung erhält keine Zulassung von der ITTF. Für den Spieler an sich ist diese Regelung erst mal irrelevant. Den Spieler gehen diese Zulassungskriterien nichts an. Für den Spieler ausschlaggebend sind alleine die offiziellen Regeln. Und dort steht dieser Grenzwert nicht.
Es ist also laut Regeln nicht die Aufgabe des Spielers aktiv dafür zu sorgen, dass sein Belag diesen Grenzwert einhält. Aufgabe des Spielers laut Regeln ist dagegen einen Belag zu kaufen, der zugelassen ist.
Die beiden nächsten Punkte beziehen sich nun auf die Regeln. Sie betreffen also den Spieler direkt. Hier wirds also gefährlich :
2. ITTF Regel A 4.7.1:
3. ITTF Regel B 4.2.2:
Fazit: Wenn deine Noppe
Sind diese drei Punkte gleichzeitig möglich?
In meinen Augen ja: Natürliche Alterung
Die interessante rechtliche Folgerung daraus wäre, dass es nicht reicht, die Glätte einer Noppe nachzuweisen um sie zu disqualifizieren. Glätte an sich ist laut Regelbuch nicht verboten.
Zur Disqualifikation wäre nötig die Nichtzulassung, Mängel in Vollständigkeit und Gleichmäßigkeit oder irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung nachzuweisen.
Nur diese drei Punkte sind durch die Regeln gedeckt.
Eine nähere Betrachtung scheint mir dennoch reizvoll:
Meiner Kenntnis nach gibt es genau drei schriftlich festgehaltene Stellen in der großen ITTF Bürokratie, die man auf die Oberfläche der Noppen beziehen kann:
1. Stelle eins sind die Zulassungskriterien für neue Beläge. Dort ist der allseits bekannte Grenzwert für die Oberflächenreibung festgelegt. Ein Noppenbelag mit weniger Reibung erhält keine Zulassung von der ITTF. Für den Spieler an sich ist diese Regelung erst mal irrelevant. Den Spieler gehen diese Zulassungskriterien nichts an. Für den Spieler ausschlaggebend sind alleine die offiziellen Regeln. Und dort steht dieser Grenzwert nicht.
Es ist also laut Regeln nicht die Aufgabe des Spielers aktiv dafür zu sorgen, dass sein Belag diesen Grenzwert einhält. Aufgabe des Spielers laut Regeln ist dagegen einen Belag zu kaufen, der zugelassen ist.
Die beiden nächsten Punkte beziehen sich nun auf die Regeln. Sie betreffen also den Spieler direkt. Hier wirds also gefährlich :
2. ITTF Regel A 4.7.1:
- Code: Alles auswählen
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollstän-
digkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnut-
zung oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern.
3. ITTF Regel B 4.2.2:
- Code: Alles auswählen
Das Belagmaterial muss so verwendet
werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine
physikalische, chemische oder andere Behandlung, welche die
Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche
usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze verwendet werden.
Fazit: Wenn deine Noppe
- - erstens zugelassen ist
- und zweitens weder Mängel in Vollständigkeit und Gleichmäßigkeit aufweist
- und drittens nicht durch irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung nachbehandelt wurde
Sind diese drei Punkte gleichzeitig möglich?
In meinen Augen ja: Natürliche Alterung
Die interessante rechtliche Folgerung daraus wäre, dass es nicht reicht, die Glätte einer Noppe nachzuweisen um sie zu disqualifizieren. Glätte an sich ist laut Regelbuch nicht verboten.
Zur Disqualifikation wäre nötig die Nichtzulassung, Mängel in Vollständigkeit und Gleichmäßigkeit oder irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung nachzuweisen.
Nur diese drei Punkte sind durch die Regeln gedeckt.
- 0
Folivora + 729 + ABS