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Ebenso interessant ist der neuste Stand der Regelauslegungen des DTTB.
Hieß es noch in der 2012er-Fassung:
"Aufbringen von Dämpfungsfolie bzw. Dämpfungsschwamm
Das Aufbringen einer Dämpfungsfolie bzw. die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms ist nicht zulässig.
Die zulässigen Materialien eines Belages sind
in den Internationalen TT-Regeln A 4 definiert: Klebstoffschicht sowie Belagmaterial in Form von Noppengummi oder Sandwich-Gummi. Eine Dämpfungsfolie gehört damit nicht zu dem erlaubten Belag-material.
Darüber hinaus ist gemäß den Internationalen TT- Regeln A 4.7 eine physikalische Behandlung des Belagmaterials nicht zulässig. Die Internationalen TT-Regeln B 2.1.3 besagen, dass nur Beläge verwendet werden dürfen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. Hieraus ergibt sich, dass die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms, etwa unter OX-Belägen bzw. anstelle des eigentlichen durch die ITTF zugelassenen Schwamms, der vom Obergummi getrennt wurde, nicht zulässig ist.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2012)"
Der unterstrichene Teil ist nun ganz weggefallen und dafür steht nun in der neuen Fassung folgendes:
"Montage von Schwamm und Obergummi
Die selbsttätige Montage einzeln erworbener Schwämme und von der ITTF zugelassener Obergummis ist nach Aussage der ITTF zulässig. Die ITTF-Zulassung wird nur für das jeweilige Obergummi erteilt, das dann mit einem beliebigen, den Internationalen TT-Regeln A 4.3.2 entsprechenden Schwamm kombiniert werden kann.
Hieraus folgt, dass Schwamm und Obergummi auch wieder getrennt werden können, wenn das Material nach dieser Aktion noch den Internationalen TT-Regeln B 4.2.2 entspricht.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2013)"
Hieß es noch in der 2012er-Fassung:
"Aufbringen von Dämpfungsfolie bzw. Dämpfungsschwamm
Das Aufbringen einer Dämpfungsfolie bzw. die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms ist nicht zulässig.
Die zulässigen Materialien eines Belages sind
in den Internationalen TT-Regeln A 4 definiert: Klebstoffschicht sowie Belagmaterial in Form von Noppengummi oder Sandwich-Gummi. Eine Dämpfungsfolie gehört damit nicht zu dem erlaubten Belag-material.
Darüber hinaus ist gemäß den Internationalen TT- Regeln A 4.7 eine physikalische Behandlung des Belagmaterials nicht zulässig. Die Internationalen TT-Regeln B 2.1.3 besagen, dass nur Beläge verwendet werden dürfen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. Hieraus ergibt sich, dass die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms, etwa unter OX-Belägen bzw. anstelle des eigentlichen durch die ITTF zugelassenen Schwamms, der vom Obergummi getrennt wurde, nicht zulässig ist.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2012)"
Der unterstrichene Teil ist nun ganz weggefallen und dafür steht nun in der neuen Fassung folgendes:
"Montage von Schwamm und Obergummi
Die selbsttätige Montage einzeln erworbener Schwämme und von der ITTF zugelassener Obergummis ist nach Aussage der ITTF zulässig. Die ITTF-Zulassung wird nur für das jeweilige Obergummi erteilt, das dann mit einem beliebigen, den Internationalen TT-Regeln A 4.3.2 entsprechenden Schwamm kombiniert werden kann.
Hieraus folgt, dass Schwamm und Obergummi auch wieder getrennt werden können, wenn das Material nach dieser Aktion noch den Internationalen TT-Regeln B 4.2.2 entspricht.
(bekanntgegeben anlässlich der VSRO-Tagung 2013)"
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