Aktuelle Zeit: Fr 29. Mär 2024, 03:33


Regelfrage bezüglich Werbung

Alles rund um unseren Sport
  • Autor
  • Nachricht
Offline

Claus

  • Beiträge: 180
  • Reputation: 4
  • Verein: TSV 1860 Ansbach
  • TTR: 0

Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 20:17

Hallo,

mal sehen ob mir hier jemand weiterhelfen kann:


ich kämpfe gerade mit der WO bezüglich der erlaubten Werbung, wir spielen im BayTTV und dort steht folgendes in der WO
2.2 Vorderseite Hemd
Für die Werbung auf Vorderseite, Schulter oder Ärmel des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind – Herstellerzeichen unberücksichtigt
– maximal 600 cm (in nicht mehr als acht Flächen aufgeteilt) freigegeben.
2.3 Rückseite Hemd
2.3.1 Allgemeines
Für die Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind maximal 400 cm in bis zu zwei einzelnen Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden dürfen. Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne die Nummer selbst) zugelassen, die – wenn sie auf das
Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist – unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen bis zu 10 cm hoch sein.

Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken
• des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens, dessen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume 4 cm nicht überschreiten darf,
gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder
• des Namens des Vereins; oder
• des Namens des Verbandes; und/oder
• des Namens des Spielers freigegeben.
2.3.2 Sonderregelung in den Bundesligen
Im Spielbetrieb der BL gelten mit Ausnahme der 1. Bundesliga Herren (Tischtennis Bundesliga – TTBL) sowie der Deutschen Pokalmeisterschaft Herren (ab der
1. Hauptrunde) die unter 2.3.1 aufgeführten Bestimmungen für den Namenszug des Spielers anstelle der Rückennummer.
2.3.3 Unterhalb der Bundesligen
Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von
200 cm² beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes
bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn
diese lediglich eine einzige Werbung aufweist. Die Namen müssen von der Werbung deutlich getrennt sein.


Ich verstehe jetzt die Einschränkung in 2.3.3 nicht. Zuerst wird erlaubt, dass man 2 Werbungen auf der Rückseite haben darf und zusätzlich den Verein und Spielernamen und in 2.3.3 wird es wieder eingeschränkt, oder verstehe ich das falsch. :?:

Uns geht es darum, ob man jetzt 2 unterschiedliche Werbungen auf der Rückseite des Hemdes anbringen darf + Spielernamen + Vereinsnamen oder nicht

Wer kann helfen
  • 0

Offline

Osterhase

  • Beiträge: 110
  • Reputation: 0
  • TTR: 1730

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 20:30

ja darfst Du.
in 2.3.1 steht ja, dass die Werbung auf dem Rücken insgesamt max 400cm² haben darf.
2.3.3 verstehe ich so, dass keine der einzelnen Werbeelemente größer als 200cm² sein darf.
Also Vereinname max. 200cm² und Spielername auch max. 200cm²
  • 0

Offline

Claus

  • Beiträge: 180
  • Reputation: 4
  • Verein: TSV 1860 Ansbach
  • TTR: 0

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 20:39

aber da steht doch:

Der Name des Vereins/Verbandes/Spielers ist jeweils auf eine Fläche von
200 cm² beschränkt und darf zusätzlich nur dann auf der Rückseite des Hemdes
bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses angebracht werden, wenn
diese lediglich eine einzige Werbung aufweist.


Das macht mich stutzig :banghead:
  • 0

Offline

Osterhase

  • Beiträge: 110
  • Reputation: 0
  • TTR: 1730

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 20:44

ahh glaube es jetzt so zu verstehen.
Auf der Rückseite dürfen ja max 2 Werbungen mit zusammen max 400cm² stehen.

Name/Verein dürfen dann wohl nur hinten mit drauf wenn da nur max 1 Werbung drauf ist.
Bleibt wohl nur übrig vorne eine der Werbungen anzubringen.

Bei dme Geschreibe soll man aber mal durchblicken
  • 0

Offline

Claus

  • Beiträge: 180
  • Reputation: 4
  • Verein: TSV 1860 Ansbach
  • TTR: 0

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 21:06

tja wenn man aber am Anfang von der WO liest steht:

Für die Werbung auf der Rückseite des Hemdes bzw. des oberen Teils eines einteiligen Sportdresses sind maximal 400 cm in bis zu zwei einzelnen Flächen freigegeben, die jeweils nur für einen Werbenden verwendet werden dürfen. Zusätzlich ist in Verbindung mit der Rückennummer eine weitere Werbefläche von maximal 100 cm² (ohne die Nummer selbst) zugelassen, die – wenn sie auf das
Hemd bzw. den einteiligen Sportdress geflockt, gedruckt oder gestickt ist – unterhalb der Nummer angebracht und direkt an sie angeschlossen sein muss. Aufgeflockte, aufgedruckte und aufgestickte Rückennummern dürfen bis zu 10 cm hoch sein.

Darüber hinaus ist das Aufflocken, Aufdrucken oder Aufsticken
• des aus der Vereinsbezeichnung hervorgehenden Städtenamens, dessen Gesamthöhe einschließlich evtl. Zwischenräume 4 cm nicht überschreiten darf,
gleich ob der Städtename ein- oder mehrzeilig aufgebracht ist; oder
• des Namens des Vereins; oder
• des Namens des Verbandes; und/oder
• des Namens des Spielers freigegeben.


Also Eindeutig man darf die 400 qcm auf 2 Flächen aufteilen und darüber hinaus noch den Spielernamen und Verein aufdrucken.

Vielleicht versteht jetzt jemand warum ich verwirrt bin :banghead:

Im Grunde kann es ja fast egal sein, aber leider haben wir schon schlechte Erfahrungen gemacht, wir haben mal Werbung hinten an der Hose angebracht und prompt wurde es einmal in der Bayernliga zurecht reklamiert. Da haben wir uns leider vorher mit dieser Regel nicht befasst und möchten natürlich jetzt alles richtig machen.
  • 0

Offline
Benutzeravatar

McGibbons

  • Beiträge: 42
  • Reputation: 1
  • TTR: 1813

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 22:28

Mal ganz einfach auseinander klamüsert. Du darfst eine Werbung mit 200 cm² auf dem Rücken tragen oder 2 Werbungen a 100 cm² oder 200 cm² aufgeteilt auf 2 Werbungen z.B. einmal 120 cm² und einmal 80 cm² oder beliebig, aber innerhalb der 200 cm². Dazu kannst Du optional noch eine Fläche von 200 cm² mit Vereinsnamen oder Spielernamen oder einen Mix aus Vereins.und Spielernamen tragen.
ABER alles zusammen, darf insgesamt nicht mehr als 400 cm² haben. Dabei muss aber beachtet werden, dass die Zwischenräume nicht mehr als 4cm überschreiten dürfen.
Gedruckte/geflockte Spielernummern sind von der Geschichte ausgenommen, solang die Nummer nicht zwischen den 2 Werbungen und dem Spieler und/oder Vereinsnamen stehen.
Bei Nummern, die mit Sicherheitsnadeln oder ähnlichen am Trikot befestigt werden, sprich externe Spielernummern, gilt diese Regelung nicht. Die "aufgehefteten" Nummern könnten ja die Werbung überdecken.
Klingt erstmal alles völlig bekloppt, aber das sind die meisten Regeln in der WO Abschnitt B...
Abschnitt A regelt eigentlich alles was mit dem Wettkampf an sich zu tun hat. Abschnitt B regelt den Schwachsinn der für die Funktionäre/Korintenkacker wichtig ist.
  • 0

Offline

Arkanius

  • Beiträge: 71
  • Reputation: 3
  • Verein: SG Geltow
  • Spielklasse: 2. LK
  • TTR: 0

Re: Regelfrage bezüglich Werbung

BeitragMi 19. Sep 2012, 23:11

Hallo Klaus, ich hoffe etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.
Die Ausführungen unter 2.3.1. sind wie dort ja auch steht allgemein gültig. Sie werden aber dann in eurem Fall durch die Regelung 2.3.3. modifiziert/eingeschränkt .

Solltet ihr Euch trotzdem unsicher sein, wendet Euch doch an den zuständigen Schiedsrichterausschuss auf Bezirks- bzw. Landesebene. Die Kollegen werden Euch sicherlich gern helfen.
  • 0


Zurück zu Tischtennis Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste