Gerade las ich in SPON
In Sigmaringen trafen sich 2012 zwei Kombattanten vor dem Amtsgericht. Der Beklagte hatte auf seinem Grundstück einen Garagenanbau errichtet, dessen Bodenplatte jedoch einige Zentimeter aufs Nachbaranwesen ragte. Unterirdisch, wohlgemerkt. Prompt verklagte ihn seine Nachbarin darauf, die überzähligen Zentimeter zu entfernen, zugleich untersagte sie ihm jedoch, zu diesem Zweck ihr Grundstück zu betreten.
Blöderweise wären die nötigen Arbeiten aber nur von dort aus durchzuführen - es sei denn, man reißt große Teile des Anbaus wieder ab. Bei den Streitparteien handelte es sich übrigens um Bruder und Schwester.
Leider war nicht vermerkt, ob der Teilabriß anstelle des untersagten Betretens unbillig ist. Was ich übrigens als Laie so entschieden hätte.